Befähigte Person
Eine zur Prüfung befähigte Person ist, wer aufgrund seiner Berufsausbildung, -erfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.
Wissenswertes über das Heben und Bewegen von Lasten
Eine zur Prüfung befähigte Person ist, wer aufgrund seiner Berufsausbildung, -erfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.