Sachkunde
Die Qualifikation zur Befähigten Person ist möglich für alle, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Arbeitsmittel haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der europäischen Maschinenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Arbeitsmitteln beurteilen kann.
