Befähigung zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Befähigte Person PSAgA
Befähigte Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Gliederung
Vorschriften und Regeln
Technische Einrichtungen
Prüfung
Erfolgskontrolle
Die Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine gesetzlich geforderte, regelmäßige Kontrolle,um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktioniert und sicher verwendet werden kann.
Mindestens einmal jährlich muss diese Prüfung von einer Person durchgeführt werden, die über das notwendige Fachwissen verfügt und eine Schulung nach DGUV Grundsatz 312-906 erfolgreich absolviert hat.
Viele Hersteller haben eine zeitliche Nutzungsbeschränkung für PSAgA festgeschrieben. die Prüfung soll auch sicherstellen, daß diese überschritten wird.
Ebenfalls vor der ersten Nutzung und bei Bedarf ist eine Sichtprüfung durch den Benutzer erforderlich.
Kursinformationen
Geschätzte Zeit: 1 Tag
Schwierigkeit: Sachkunde
Kategorien: Befähigte Person
Schlagwörter: befähigte Person, DGUV 312-906, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Prüfer nach DGUV, PSAgA, Sachkunde, Sachkundiger
Kurs-Dozent
Befähigte Person PSAgA
€498,00Befähigte Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
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