Ausbildung zur befähigten Person für Krane
nach DGUV 52 § 26, DGUV 53 (GUV-V D 6)
Die regelmäßige Prüfung für Kranen ist gesetzlich verpflichtend und dient der Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Mindestens einmal jährlich muss sie von einer befähigten Person durchgeführt werden, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Bestandteil der Prüfung sind unter anderem die statischen Bauteile, die elektrische Anlage, Hubseile oder Ketten und nicht zuletzt die Bremsen und Sicherheitseinrichtungen. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der geltenden DGUV-Vorschriften. Sämtliche Prüfergebnisse sind zu dokumentieren; zudem wird in der Regel eine Prüfplakette angebracht. Die Prüfung kann sowohl durch entsprechend geschultes eigenes Personal als auch durch externe Dienstleister erfolgen.
Die genauen Prüffristen und der Umfang müssen vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wobei kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen erforderlich sein können. Eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Benutzer ist vor der Verwendung ebenfalls erforderlich.
Kursinformationen
Geschätzte Zeit: 1 Tag
Schwierigkeit: Sachkunde
Spuren: Krane
Kategorien: Befähigte Person
Schlagwörter: befähigte Person, DGUV 309-001, Kranprüfung, Prüfer nach DGUV, Sachkunde, Sachkundiger

Guten Abend!
Eine Liste in den Skripts mit Prüf- und Hilfsmitteln, die für solche und andere UVV-Prüfungen evtl. gebraucht werden, wäre noch wünschenswert, ansonsten eine gute, verständliche Präsentation!
Vielen Dank und freundliche Grüße
Jan Novak
Hallo Jan,
vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme diese Anregung gerne auf und arbeite die Liste der Prüfmittel kurzfristig ein.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der praktischen Umsetzung.
Armin Lehmann