Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Befähigte Person Hubarbeitsbühnen

Befähigung zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Die Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist eine gesetzlich geforderte, regelmäßige Kontrolle. Sie soll gewährleisten, dass die Geräte einwandfrei funktionieren und sicher verwendet werden können. Mindestens einmal jährlich muss diese Prüfung von einer Person durchgeführt werden, die über das notwendige Fachwissen verfügt und eine Schulung nach DGUV 308-002 erfolgreich absolviert hat.

Die genauen Prüffristen und der Umfang müssen vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wobei kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen erforderlich sein können.

Ebenfalls vor der Verwendung ist eine Sichtprüfung durch den Benutzer erforderlich.

Kursinformationen

Kurs Kursleiter

Armin Lehmann Armin Lehmann Autor

Befähigte Person Hubarbeitsbühnen

498,00

Gliederung

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Vorschriften und Regeln

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Hubarbeitsbühnen

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Prüfung

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Erfolgskontrolle

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Has Quiz

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