Befähigung zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Die regelmäßige UVV-Prüfung für Baumaschinen stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar und dient der Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Mindestens einmal jährlich muss sie von einer befähigten Person durchgeführt werden, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Bestandteil der Prüfung sind unter anderem Bremsen, Beleuchtungseinrichtungen, Sichtfelder sowie die hydraulischen und elektrischen Anlagen. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der geltenden DGUV-Vorschriften. Sämtliche Prüfergebnisse sind zu dokumentieren; zudem wird in der Regel eine Prüfplakette angebracht. Die Prüfung kann sowohl durch entsprechend geschultes eigenes Personal als auch durch externe Dienstleister erfolgen.
Die genauen Prüffristen und der Umfang müssen vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wobei kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen erforderlich sein können.
Ebenfalls ist vor der Verwendung eine Sichtprüfung durch den Benutzer erforderlich.

