Befähigung zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Die Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist eine gesetzlich geforderte, regelmäßige Kontrolle. Sie soll gewährleisten, dass die Geräte einwandfrei funktionieren und sicher verwendet werden können. Mindestens einmal jährlich muss diese Prüfung von einer Person durchgeführt werden, die über das notwendige Fachwissen verfügt und eine Schulung nach DGUV 308-002 erfolgreich absolviert hat.
Die genauen Prüffristen und der Umfang müssen vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wobei kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen erforderlich sein können.
Ebenfalls vor der Verwendung ist eine Sichtprüfung durch den Benutzer erforderlich.
Kursinformationen
Kurs Kursleiter
Gliederung
Gliederung
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Vorschriften und Regeln
Vorschriften und Regeln
0
Persönliche Voraussetzungen
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Hubarbeitsbühnen
Gruppen + Typen
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Technische Grundlagen
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Prüfung
Prüfung nach DGUV 208-019
0
Checkliste
0
Erfolgskontrolle
Endspurt
0
Has Quiz

